Orientierungshilfe bei Wasser- und Brandschaden
Wasserschäden, Brandschäden, Schimmelschäden und mehr stehen bei uns auf der Tagesordnung. RETROSAN-Projektleiter Pawel Drabczyk und seine Kollegen erleben vor Ort neben den entstandenen Schadensbildern vor allem verunsicherte MieterInnen und EigentümerInnen. Welche Sanierungskosten übernimmt die Versicherung? Wie läuft die Abwicklung eines Versicherungsschadens ab? Hier finden Sie eine unverbindliche Orientierungshilfe.
Die meisten Gebäudeversicherungen decken Schäden am Gebäude, die durch Feuer und (Leitungs-)Wasser entstanden sind. „Generell sind wir als Sanierungsunternehmen die ausführende Kraft, treffen aber nie die Entscheidung über den Umfang der Versicherungsleistung“, erklärt Pawel Drabczyk.Es obliegt Ihrer Versicherung, zu entscheiden, welche Arbeiten als „schadenskausal“ gelten und welche nicht. Sie können darüber hinaus weitere Arbeiten beauftragen, die privat zu decken sind.
Schadenskausalität als Anhaltspunkt
Bei Gebäudeschäden, die durch Feuer oder Wasser entstanden sind, stellen wir als Sanierungsfirma den Ursprungszustand wieder her. Unsere Projektleiter besichtigen den Schaden persönlich und umgehend, sie erstellen ein Angebot über die Sanierungsarbeiten und berücksichtigen dabei die Schadenskausalität: Kausal bedeutet „ursächlich“. Wir stellen also jene Stellen am Gebäude wieder her, die durch die Schadensursache beschädigt wurden. In der Regel deckt die Gebäudeversicherung jene Kosten, die durch die Schadensfindung / Leckortung, Ursachenbehebung, Trocknung und Folgeschadensanierung entstanden sind.
- Beispiel: In Ihrer Wohnung gibt es ein Leitungsgebrechen im Badezimmer, an dieser Stelle ist Ihre Wand bereits nass und Wandfliesen lösen sich ab, ebenso ist Ihr Parkettboden im Nebenraum großflächig in Mitleidenschaft gezogen. Der Nachbar unter Ihnen hat einen nassen Fleck an der Decke, die Malerei löst sich.
Noch bei der Besichtigung sind wir mit der Leckortung betraut, vor Ort führen wir sofort schadensmindernde Maßnahmen durch. Je nach Auftragsumfang führen wir Installateur-Arbeiten am Rohr durch, trocknen Ihre Mauern und Böden, tauschen Ihre Fliesen und Ihren Parkettboden an der entsprechenden Stelle – wir tauschen jedoch nicht die Fliesen im gesamten Badezimmer. Beim Parkettboden wird der Ursprungszustand wiederhergestellt. Bei Ihrem Nachbarn unter Ihnen trocknen wir die entsprechende Stelle und führen Malereiarbeiten durch. Auch beim Nachbarn gibt es keine umfangreiche Deckenrenovierung in der gesamten Wohnung, es sei denn, diese ist zusätzlich privat beauftragt.
Abwicklung von Versicherungs- und Privatschäden
Sobald Sie einen Gebäudeschaden feststellen, sollten Sie diesen umgehend Ihrer Hausverwaltung melden, die uns als Sanierungsunternehmen zur Besichtigung und gegebenenfalls Schadenseingrenzung schickt. Wir, die Sanierungsfirma, legen ein Angebot über die empfohlenen Sanierungsarbeiten an die Hausverwaltung, das schließlich von der Gebäudeversicherung geprüft wird. In manchen Fällen begutachtet ein/e Sachverständige/r der Versicherung den Schaden zusätzlich vor Ort. Nach der Freigabe der Versicherung beauftragt der Versicherungsnehmer (die Hausverwaltung oder Sie als direkte/r EigentümerIn und VerwalterIn) die Sanierungsarbeiten schriftlich. Nach einer Terminvereinbarung zwischen Ihnen als MieterIn oder EigentümerIn legen wir mit den Sanierungsarbeiten los. Die Abrechnung erfolgt zwischen AuftraggeberIn und uns als Sanierungsfirma. Beauftragen Sie zusätzlich zum Versicherungsschaden private Arbeiten, kennzeichnen wir dies entsprechend im Angebot und erstellen eine getrennte Verrechnung.
Sie haben eine weitere Frage, die Ihnen auf den Lippen brennt? Hier finden Sie die häufigsten Fragen an uns. Wenn Sie einen Gebäudeschaden haben oder ohne Schaden an einer (Komplett-) Sanierung interessiert sind, melden Sie sich bei uns für eine persönliche Besichtigung.
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